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Bezieher von Mindestpensionen, Langzeitarbeitslose und Mindestsicherungsempfänger

Um die Anspruchsberechtigung nachweisen zu können, benötigen wir eine Kopie des Pensionsbescheides bzw. der Bescheinigung des AMS über Langzeitarbeitslosigkeit bzw. des Bescheides über den Bezug der Mindestsicherung, die Sie dem Antrag beilegen. Den ausgefüllten Antrag für den kostenlosen KulturPass samt Nachweis der Anspruchsberechtigung senden Sie bitte an das

Amt der Kärntner Landesregierung
Bürgerbüro des Landeshauptmannes
Arnulfplatz 1
9021 Klagenfurt

oder
wenden Sie sich direkt an das Bürgerbüro.

Sie können diesen Antrag auch bei Ihrer jeweiligen Bezirkshauptmannschaft, Gemeinde und auch SOMA-Märkten abgeben. Diese Annahmestellen werden Ihnen auch gerne beim Ausfüllen Ihres Antrages behilflich sein und diesen dann an das Bürgerbüro des Landeshauptmannes weiterleiten. Der kostenlose KulturPass wird Ihnen per Post zugesandt.

Information
Anspruchsberechtigt sind auch Kinder des jeweiligen Antragstellers, wobei für jedes Kind ein eigener Antrag gestellt werden muss. Als Nachweis dient die Kopie der Geburtsurkunde und Anspruchsberechtigung des Elternteiles. Für Ehepartner muss jeweils ein eigener Antrag mit Anspruchsberechtigung gestellt werden. Bei Besuch eines KulturPassPartners legen Sie bei der Kasse den KulturPass mit einem gültigen Lichtbildausweis vor.



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