Bezieher von Mindestpensionen, Langzeitarbeitslose und Mindestsicherungsempfänger
Um die Anspruchsberechtigung nachweisen
zu können,
benötigen wir eine Kopie des
Pensionsbescheides
bzw. der Bescheinigung
des AMS über Langzeitarbeitslosigkeit
bzw. des
Bescheides
über den Bezug der Mindestsicherung,
die Sie dem Antrag beilegen.
Den ausgefüllten
Antrag für den kostenlosen
KulturPass samt Nachweis der Anspruchsberechtigung
senden Sie bitte an das
Amt der Kärntner Landesregierung
Bürgerbüro des Landeshauptmannes
Arnulfplatz 1
9021 Klagenfurt
oder
wenden Sie sich direkt an das Bürgerbüro.
Sie können diesen Antrag auch bei Ihrer
jeweiligen
Bezirkshauptmannschaft, Gemeinde
und auch SOMA-Märkten abgeben. Diese
Annahmestellen
werden Ihnen auch gerne beim
Ausfüllen Ihres Antrages behilflich sein und
diesen dann an das Bürgerbüro des Landeshauptmannes
weiterleiten.
Der kostenlose
KulturPass
wird Ihnen per Post zugesandt.
Information
Anspruchsberechtigt sind auch Kinder des
jeweiligen
Antragstellers, wobei für jedes Kind
ein eigener Antrag
gestellt werden muss. Als
Nachweis dient die Kopie der Geburtsurkunde
und Anspruchsberechtigung des Elternteiles.
Für Ehepartner muss jeweils ein eigener Antrag
mit Anspruchsberechtigung gestellt werden.
Bei Besuch eines
KulturPassPartners legen Sie bei
der Kasse den KulturPass
mit einem gültigen
Lichtbildausweis vor.
Inhaber eines Behindertenpasses des Bundessozialamtes
Für Inhaber des Behindertenpasses gilt die
gleiche Regelung, wie dies bei den „Beziehern
von Mindestpensionen, Langzeitarbeitslosen
und Sozialhilfeempfängern“ geregelt ist. Hier
benötigen wir als Anspruchsberechtigung eine
Kopie des Behindertenpasses des Bundessozialamtes.
Da alle KulturPassPartner von Haus aus
günstige
Eintrittspreise für Inhaber des Behindertenpasses
gewähren (bitte an der Kasse
anfragen), gilt der ausgestellte KulturPass für
alle 17 KulturPassPartner, die kostenlosen
Eintritt gewähren!
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Gebäude für
Rollstuhlfahrer geeignet sind.
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